Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Der Verein TuB Bocholt bieten Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Mitglied zu werden und am Vereinsleben teilzunehmen. Mitgliedsbeiträge können bis zu 10 € monatlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden.
Unter der Voraussetzung, dass
· Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
· Sozialhilfe nach dem SGB XII
· Wohngeld oder Kinderzuschlag
bezogen werden, können für Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Informationen zum Bildungspaket erhalten Interessenten unter www.bildungspaket.bmas.deoder bei der jusina e.V., die in Bocholt die Öffentlichkeitsarbeit im Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket leistet. Für Auskünfte, Beratung und Terminvereinbarungen steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung:
Gudrun Koppers
Adenauerallee 59, 46399 Bocholt
Telefon: 02871 / 217 65 -715, Mobil: 0170 471 80 20
E-Mail: gkoppers@jusina.de