Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Verein TuB Bocholt bieten Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Mitglied zu werden und am Vereinsleben teilzunehmen. Mitgliedsbeiträge können bis zu 15 € monatlich aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden.

Unter der Voraussetzung, dass

·         Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
·         Sozialhilfe nach dem SGB XII
·         Wohngeld oder Kinderzuschlag

bezogen werden, können für Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Informationen zum Bildungspaket erhalten Interessenten unter www.bildungspaket.bmas.deoder bei der jusina e.V., die in Bocholt die Öffentlichkeitsarbeit im Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket leistet.