Was Sie wissen sollten

Kursausfall:
Sollte ein Kursleiter ausfallen, wird für Ersatz gesorgt. Der TuB Bocholt behält sich einen Wechsel von Kursleitern und Veranstaltungsräumen aus organisatorischen Gründen vor. In den Schulferien finden keine Kurse statt (Ausnahme: F-Kurse).

Kursgebühr:
Entscheidend für die Höhe der zu entrichtenden Kursgebühr ist der Status als Mitglied oder Nichtmitglied. Erfolgt ein Vereinsaustritt im laufenden Kurszeitraum, wird die anteilige, höhere Kursgebühr nachberechnet. Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt grundsätzlich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Eine andere Zahlungsart ist aus technischen Gründen nicht möglich! Die Abbuchung erfolgt vor Kursbeginn! Bei 2 Familienmitgliedern und mehr und bei Jugendlichen/Studenten (Ausweis muss vorliegen) erheben wir eine ermäßigte Kursgebühr. Weitere Informationen in der Geschäftsstelle.

Rücktritt:
Ein Rücktritt ist bis zu 8 Tagen vor Kursbeginn möglich, danach werden Abmeldungen unter Rückzahlung anteiliger Kursgebühren nur aus zwingenden Gründen akzeptiert:
–       Umzug über größere Entfernung
–       Schwangerschaft unter Vorlage eines ärztlichen Nachweises
–       Krankheitsbedingte Abmeldungen unter Vorlage eines  ärztlichen Attestes
Die Kursgebühren werden dann anteilig bis zu dem Datum berechnet, an dem das ärztliche Attest bei TuB-Bocholt eingegangen ist. Falls das Attest innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum bei TuB-Bocholt eingereicht wird, wird die Kursgebühr nur bis zum Ausstellungsdatum berechnet.

Teilnehmen:
… kann jeder, soweit gegen die Sportausübung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Wenn Sie sich unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor Kursbeginn vom Hausarzt auf Ihre Sporttauglichkeit hin untersuchen zu lassen.

Haftung:
…in Räumen und Hallen, die vom Verein genutzt werden, wird lediglich die Gelegenheit zum Ablegen von Sachen geboten, hingegen keine Verwahrungspflicht übernommen.

Vereinseintritt:
Der Eintritt ist beim TUB jederzeit möglich. Anmeldeformulare sind in der Geschäftsstelle, bei den Übungsleitern, im Internet erhältlich. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, in dem sie beantragt wird. Eine Anmeldebestätigung und eine Aufschlüsselung der Beiträge erfolgt schriftlich.

Ende der Mitgliedschaft:
Der Austritt ist der TuB Geschäftsstelle per Einschreiben oder E-Mail mitzuteilen und nur zum Ende eines Quartals mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich. Der Nachweis der Abmeldung ist vom Mitglied zu erbringen, Kündigungsbestätigungen werden innerhalb weniger Wochen nach Eingang der Kündigung verschickt!